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Twist Lock Verriegelung

Transportlexikon A-Z

In unserem Transportalltag haben wir mit Twist Lock Verriegelungen zu tun, wenn es z.B. um den Transport von Containern (Link zur Themenseite Container-Transporte) geht. Diese Container können nicht einfach nur niedergezurrt werden. Man denke an die wirkenden Kräfte eines 10 t schweren Containers bei einer Vollbremsung. Hierfür gibt es die Twist Lock Ecken an den Containern und die entsprechende Verriegelung am LKW. Nach Abstellen des Containers auf dem LKW wird die Verriegelung um 90 Grad eingedreht (engl. twist) und so eine formschlüssige Verbindung zwischen Container und Fahrzeug hergestellt.

Twist Lock verpflichtend – eine Frage der Meinung?

Beachten sollte man, dass beim Thema Twist Lock Verriegelung die Meinung verschiedener Transporteure auseinander gehen. So sind viele der Meinung, „leere Container braucht man nur mit 2 Twist Locks fixieren“. Auch wenn es an eindeutigen Texten seitens des Gesetzgebers fehlt, findet man im Ladungssicherungshandbuch des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) klare Angaben: So heißt es auf dessen Seite:

„Grundsätzlich sind alle vier Eckbeschläge mit Verriegelungseinheiten zu sichern.
Das gilt auch für Leercontainer“


Andere Zurmittel für Containertransporte verwenden:
Zusätzlich? Ja. Anstatt? Nein!

Eine sachgerechte Sicherung von Containern, Wechselbehältern und Lastgestellen erfolgt durch Twist-Locks. Ketten und Gurte (also andere Zurrmittel) können zusätzlich eingesetzt werden. Aber nicht anstatt!

Alle austauschbaren Ladungsträger mit normgerechten Befestigungsbeschlägen wie Container, Wechselbehälter und Lastgestelle lassen sich mit „Container-Verriegelungen“ sachgerecht sichern. Zusätzlich können dazu geeignete Zurmittel eingesetzt werden, sie sollten aber nicht „anstatt“ benutzt werden. (siehe hier)

Twist Lock Verriegelung

Transportlexikon A-Z

In unserem Transportalltag haben wir mit Twist Lock Verriegelungen zu tun, wenn es z.B. um den Transport von Containern (Link zur Themenseite Container-Transporte) geht. Diese Container können nicht einfach nur niedergezurrt werden. Man denke an die wirkenden Kräfte eines 10 t schweren Containers bei einer Vollbremsung. Hierfür gibt es die Twist Lock Ecken an den Containern und die entsprechende Verriegelung am LKW. Nach Abstellen des Containers auf dem LKW wird die Verriegelung um 90 Grad eingedreht (engl. twist) und so eine formschlüssige Verbindung zwischen Container und Fahrzeug hergestellt.

Twist Lock verpflichtend – eine Frage der Meinung?

Beachten sollte man, dass beim Thema Twist Lock Verriegelung die Meinung verschiedener Transporteure auseinander gehen. So sind viele der Meinung, „leere Container braucht man nur mit 2 Twist Locks fixieren“. Auch wenn es an eindeutigen Texten seitens des Gesetzgebers fehlt, findet man im Ladungssicherungshandbuch des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) klare Angaben: So heißt es auf dessen Seite:

„Grundsätzlich sind alle vier Eckbeschläge mit Verriegelungseinheiten zu sichern.
Das gilt auch für Leercontainer“


Andere Zurmittel für Containertransporte verwenden:
Zusätzlich? Ja. Anstatt? Nein!

Eine sachgerechte Sicherung von Containern, Wechselbehältern und Lastgestellen erfolgt durch Twist-Locks. Ketten und Gurte (also andere Zurrmittel) können zusätzlich eingesetzt werden. Aber nicht anstatt!

Alle austauschbaren Ladungsträger mit normgerechten Befestigungsbeschlägen wie Container, Wechselbehälter und Lastgestelle lassen sich mit „Container-Verriegelungen“ sachgerecht sichern. Zusätzlich können dazu geeignete Zurmittel eingesetzt werden, sie sollten aber nicht „anstatt“ benutzt werden. (siehe hier)