ADR – Gefahrguttransporte
Transportlexikon A-Z
Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Abkürzung ADR, von Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route), wurde am 30. September 1957 in Genf beschlossen. Es enthält besondere Vorschriften für den Transport von Gefahrgut. Es regelt unter anderen die Einstufung der zu transportierenden Güter als Gefahrgut und zugehörige Sicherheitsmaßnahmen, den Bau von Behältern, Tanks und Fahrzeugen für Gefahrguttransporte oder die Kennzeichnung und Dokumentation eines Gefahrguttransportes. Unter anderem fordert das ADR in vielen Fällen z.B. vom Fahrer, dass er einen Gefahrgutführerschein besitzen muss oder das Unternehmen, die Gefahrgüter befördern, einen Gefahrgutbeauftragten haben müssen.
ADR – Gefahrguttransporte
Transportlexikon A-Z
Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Abkürzung ADR, von Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route), wurde am 30. September 1957 in Genf beschlossen. Es enthält besondere Vorschriften für den Transport von Gefahrgut. Es regelt unter anderen die Einstufung der zu transportierenden Güter als Gefahrgut und zugehörige Sicherheitsmaßnahmen, den Bau von Behältern, Tanks und Fahrzeugen für Gefahrguttransporte oder die Kennzeichnung und Dokumentation eines Gefahrguttransportes. Unter anderem fordert das ADR in vielen Fällen z.B. vom Fahrer, dass er einen Gefahrgutführerschein besitzen muss oder das Unternehmen, die Gefahrgüter befördern, einen Gefahrgutbeauftragten haben müssen.