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Frachtführer, Frächter

Transportlexikon A-Z

Frachtführer oder Frächter genannt wird, wer sich durch den Frachtvertrag dazu verpflichtet hat, das Gut zum Bestimmungsort zu befördern und beim Empfänger anzuliefern. Das Recht des Frachtführers ist im HGB geregelt. Beim grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr gilt das “Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr” (CMR).

Der Unterschied zwischen Frachtführer und Spediteur wird im Video des Logistik-Kanals erläutert:

Frachtführer, Frächter

Transportlexikon A-Z

Frachtführer oder Frächter genannt wird, wer sich durch den Frachtvertrag dazu verpflichtet hat, das Gut zum Bestimmungsort zu befördern und beim Empfänger anzuliefern. Das Recht des Frachtführers ist im HGB geregelt. Beim grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr gilt das “Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr” (CMR).

Der Unterschied zwischen Frachtführer und Spediteur wird im Video des Logistik-Kanals erläutert: