Ein Spediteur / Frachtführer haftet für Verlust oder Beschädigung von Ware, die sich in seiner Obhut befindet. Hierfür ist er verpflichtet, eine Güterschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Damit die Haftung der Spedition / des Fuhrunternehmens in einem “vernünftigen Verhältnis” zu den Frachtkosten steht, gibt es eine Haftungshöchstgrenze.
SZR steht für Sonderziehungsrechte. Hierbei handelt es sich um eine Art Währung. Der Kurs eines SZR ändert sich täglich und ist gekoppelt an Parameter wie Tageskurse von Dollar, Yen und Euro. Hier können Sie den tagesaktuellen Kurs eines SZR sehen. Grob vereinfacht können Sie davon ausgehen, dass Ihre Ware im Rahmen der Güterschadenhaftpflichtversicherung mit ca. 10 Euro / Brutto KG (inkl. Verpackung, Palette, usw.) versichert ist.
Es gibt 2 Gründe, weshalb eine Warentransportversicherung meistens zu empfehlen ist. Der erste und offensichtlichste wäre, wenn Sie einen hohen Warenwert und wenig Gewicht versenden. Denn wie schon erläutert, bemisst sich die Haftungshöchstgrenze der Spedition / des Fuhrunternehmens am Gewicht mit 8,33 SZR je Brutto KG. Versenden Sie 2 Paletten mit z.B. technischen Geräten und haben insgesamt 300 kg und einen Warenwert in Höhe von 7000,- Euro, haftet die Versicherung des Transportunternehmens mit maximal 3000,- Euro. Die Haftungslücke von 4000,- Euro bleibt Ihr eigenes Risiko. Daher gilt:
Der zweite Grund eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, liegt darin, dass es eine Vielzahl Ausnahmesituationen geben kann, in denen die gesetzliche Güterschadenhaftpflichtversicherung des Transportunternehmens nicht oder nur einen Teil des Schadens übernimmt. Hier einige Beispiele, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
Schadenbeispiel | Haftung Spedition | Leistung Zusatzversicherung |
---|---|---|
Ein Schaltschrank wird während des Transports beschädigt, weil ein Mitarbeiter des Versenders den sonst üblichen Kantenschutz versehentlich unterlassen hat | – | Volle Ersatzleistung bis zur deklarierten Versicherungssumme, soweit nicht durch den versicherten Auftraggeber des Spediteurs vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet |
1. Brand im Tauerntunnel 2. Raubüberfall 3. Auf einem Parkplatz werden geparkte LKW von Unbekannten angezündet | höhere Gewalt, kein Schadenersatz | Volle Ersatzleistung bis zur deklarierten Versicherungssumme |
Während des LKW-Transports von München nach Hamburg wird eine Sendung EDV-Geräte total beschädigt; der Wert der Ware beträgt 50.000EUR, das Sendungsgewicht 90kg | 90kg x 10 EUR = 900EUR; ungedeckter Differenzschaden = 49.100 EUR | Volle Ersatzleistung bis zur deklarierten Versicherungssumme |
Im Video des Logistik-Kanals wird das Thema Transportschaden / Schadensberechnung erläutert:
Unser Versicherungspartner ist die KRAVAG. Wir berechnen 0,4% vom Netto-Warenwert, mind. jedoch 7,50 Euro netto.
Ein Spediteur / Frachtführer haftet für Verlust oder Beschädigung von Ware, die sich in seiner Obhut befindet. Hierfür ist er verpflichtet, eine Güterschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Damit die Haftung der Spedition / des Fuhrunternehmens in einem “vernünftigen Verhältnis” zu den Frachtkosten steht, gibt es eine Haftungshöchstgrenze.
SZR steht für Sonderziehungsrechte. Hierbei handelt es sich um eine Art Währung. Der Kurs eines SZR ändert sich täglich und ist gekoppelt an Parameter wie Tageskurse von Dollar, Yen und Euro. Hier können Sie den tagesaktuellen Kurs eines SZR sehen. Grob vereinfacht können Sie davon ausgehen, dass Ihre Ware im Rahmen der Güterschadenhaftpflichtversicherung mit ca. 10 Euro / Brutto KG (inkl. Verpackung, Palette, usw.) versichert ist.
Es gibt 2 Gründe, weshalb eine Warentransportversicherung meistens zu empfehlen ist. Der erste und offensichtlichste wäre, wenn Sie einen hohen Warenwert und wenig Gewicht versenden. Denn wie schon erläutert, bemisst sich die Haftungshöchstgrenze der Spedition / des Fuhrunternehmens am Gewicht mit 8,33 SZR je Brutto KG. Versenden Sie 2 Paletten mit z.B. technischen Geräten und haben insgesamt 300 kg und einen Warenwert in Höhe von 7000,- Euro, haftet die Versicherung des Transportunternehmens mit maximal 3000,- Euro. Die Haftungslücke von 4000,- Euro bleibt Ihr eigenes Risiko. Daher gilt:
Der zweite Grund eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, liegt darin, dass es eine Vielzahl Ausnahmesituationen geben kann, in denen die gesetzliche Güterschadenhaftpflichtversicherung des Transportunternehmens nicht oder nur einen Teil des Schadens übernimmt. Hier einige Beispiele, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
Schadenbeispiel | Haftung Spedition | Leistung Zusatzversicherung |
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Ein Schaltschrank wird während des Transports beschädigt, weil ein Mitarbeiter des Versenders den sonst üblichen Kantenschutz versehentlich unterlassen hat | – | Volle Ersatzleistung bis zur deklarierten Versicherungssumme, soweit nicht durch den versicherten Auftraggeber des Spediteurs vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet |
1. Brand im Tauerntunnel 2. Raubüberfall 3. Auf einem Parkplatz werden geparkte LKW von Unbekannten angezündet | höhere Gewalt, kein Schadenersatz | Volle Ersatzleistung bis zur deklarierten Versicherungssumme |
Während des LKW-Transports von München nach Hamburg wird eine Sendung EDV-Geräte total beschädigt; der Wert der Ware beträgt 50.000EUR, das Sendungsgewicht 90kg | 90kg x 10 EUR = 900EUR; ungedeckter Differenzschaden = 49.100 EUR | Volle Ersatzleistung bis zur deklarierten Versicherungssumme |
Im Video des Logistik-Kanals wird das Thema Transportschaden / Schadensberechnung erläutert:
Unser Versicherungspartner ist die KRAVAG. Wir berechnen 0,4% vom Netto-Warenwert, mind. jedoch 7,50 Euro netto.