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Fixkostenspedition

Transportlexikon A-Z

In der Regel organisieren Speditionen den Transport als „Spediteur zu festen Kosten“ bzw. „Fixkostenspediteur“. Anders als bei rein vermittelnden „HGB Spediteuren“ oder Plattformen benennt die Fixkostenspedition bereits zu Beginn die Kosten für den gesamten Transport und schafft somit Verbindlichkeit und Planungssicherheit für den Kunden.

Im Gegensatz zum Spediteur im Selbsteintritt (Frachtführer oder Frächter), welcher den Transport mit eigenem Fahrzeug durchführt, sind dem Fixkostenspediteur die tatsächlichen Kosten für die gesamte Transportdurchführung noch nicht oder nur teilweise bekannt. Er kalkuliert basierend auf Erfahrungswissen vergangener Transporte, aktueller Lage an den Spotmärkten und bestehender Kooperationen mit Transportpartnern. Diese werden als Erfüllungsgehilfen des Spediteurs eingesetzt.

Während reine Vermittler und Plattformen (z.B. Shiply, Uship oder Pamyra) nur den Kontakt zwischen Auftraggeber und Transportunternehmen herstellen, haften reine HGB-Spediteure nur im Falle nachweisbarer Organisationsfehler. Sie haften nicht, wenn der korrekt ausgewählte Frächter fahrlässig einen Schaden verursacht. Der HGB-Spediteur schuldet dem Auftraggeber nicht den fehlerfreien Transport, nur die fehlerfreie Organisation!

Vermittlung von Transportdienstleistern:
Keine weitere Haftung durch Fracht-Vermittler oder Frachtplattform. Auftraggeber klärt alles mit dem vermittelten Transportunternehmen selbst.

Beauftragung HGB-Spediteur:
Schuldet dem Auftraggeber die fehlerfreie Organisation des Transports. Haftet nur für Fehler in der Organisation, nicht für Schäden, die bei der Durchführung auftreten. (z.B. durch den eingesetzten Frächter).

Beauftragung einer Fixkosten-Spedition:
Benennt zu Beginn fixe Kosten und schuldet zu diesen genannten Kosten den kompletten fehlerfreien Transport. Darüber hinaus haftet die Fixkostenspedition auch für schuldhaft verursachte Schäden der von ihm eingesetzten Erfüllungsgehilfen. (siehe auch §459 HGB)

Versender beauftragt selbst einen Frächter:
Achten Sie unbedingt auf die unterschiedlichen Haftungslagen zwischen einem Speditionsvertrag und einem reinen Frachtvertrag. Auch die Frage, ob ein direkt eingesetzter Frächter aus Deutschland oder als gebietsfremder Frächter auf CMR-Basis transportiert, berührt die Haftung unmittelbar und muss situativ gründlich bedacht werden.

Hieraus resultieren unterschiedliche Haftungshöhen z.B. für den Fall eines Schadens durch Lieferverzug. Gebietsansässige Frachtführer haften bei Verzug mit bis zum 3-fachen der vereinbarten Frachtsumme. Ein gebietsfremder Frachtführer fährt auf Basis der internationalen CMR, was die Haftung über CMR auf das 1-fache der vereinbarten Frachtsumme beschränkt.

Fixkostenspedition

Transportlexikon A-Z

In der Regel organisieren Speditionen den Transport als „Spediteur zu festen Kosten“ bzw. „Fixkostenspediteur“. Anders als bei rein vermittelnden „HGB Spediteuren“ oder Plattformen benennt die Fixkostenspedition bereits zu Beginn die Kosten für den gesamten Transport und schafft somit Verbindlichkeit und Planungssicherheit für den Kunden.

Im Gegensatz zum Spediteur im Selbsteintritt (Frachtführer oder Frächter), welcher den Transport mit eigenem Fahrzeug durchführt, sind dem Fixkostenspediteur die tatsächlichen Kosten für die gesamte Transportdurchführung noch nicht oder nur teilweise bekannt. Er kalkuliert basierend auf Erfahrungswissen vergangener Transporte, aktueller Lage an den Spotmärkten und bestehender Kooperationen mit Transportpartnern. Diese werden als Erfüllungsgehilfen des Spediteurs eingesetzt.

Während reine Vermittler und Plattformen (z.B. Shiply, Uship oder Pamyra) nur den Kontakt zwischen Auftraggeber und Transportunternehmen herstellen, haften reine HGB-Spediteure nur im Falle nachweisbarer Organisationsfehler. Sie haften nicht, wenn der korrekt ausgewählte Frächter fahrlässig einen Schaden verursacht. Der HGB-Spediteur schuldet dem Auftraggeber nicht den fehlerfreien Transport, nur die fehlerfreie Organisation!

Vermittlung von Transportdienstleistern:
Keine weitere Haftung durch Fracht-Vermittler oder Frachtplattform. Auftraggeber klärt alles mit dem vermittelten Transportunternehmen selbst.

Beauftragung HGB-Spediteur:
Schuldet dem Auftraggeber die fehlerfreie Organisation des Transports. Haftet nur für Fehler in der Organisation, nicht für Schäden, die bei der Durchführung auftreten. (z.B. durch den eingesetzten Frächter).

Beauftragung einer Fixkosten-Spedition:
Benennt zu Beginn fixe Kosten und schuldet zu diesen genannten Kosten den kompletten fehlerfreien Transport. Darüber hinaus haftet die Fixkostenspedition auch für schuldhaft verursachte Schäden der von ihm eingesetzten Erfüllungsgehilfen. (siehe auch §459 HGB)

Versender beauftragt selbst einen Frächter:
Achten Sie unbedingt auf die unterschiedlichen Haftungslagen zwischen einem Speditionsvertrag und einem reinen Frachtvertrag. Auch die Frage, ob ein direkt eingesetzter Frächter aus Deutschland oder als gebietsfremder Frächter auf CMR-Basis transportiert, berührt die Haftung unmittelbar und muss situativ gründlich bedacht werden.

Hieraus resultieren unterschiedliche Haftungshöhen z.B. für den Fall eines Schadens durch Lieferverzug. Gebietsansässige Frachtführer haften bei Verzug mit bis zum 3-fachen der vereinbarten Frachtsumme. Ein gebietsfremder Frachtführer fährt auf Basis der internationalen CMR, was die Haftung über CMR auf das 1-fache der vereinbarten Frachtsumme beschränkt.