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das Kleingedruckte

ohne geht es ja nicht

das Kleingedruckte

ohne geht es ja nicht
Bedingungen
bei Beauftragung der Speditionsagentur

1. Stornierung des Auftrages

Nach Erhalt Ihres Transportauftrages wird ein Frachtführer verbindlich durch uns disponiert und bestellt. Eine Stornierung kann je nach Fortschritt des Transportverlaufes Kosten in Höhe von 1/3 – 2/3 des vereinbarten Frachtendgeldes verursachen.

2. Abweichendes Transportvolumen

Abweichende Angaben des Transportvolumens werden bei größerem Volumenbedarf Zusatzkosten verursachen oder aber dazu führen, dass ein Teil der Ware stehen bleiben muss.

3. LKW Standzeit

Für Teilladungen ist eine angemessene LKW Standzeit von max. 1 Std, für Komplettladungen von max. 2 Std., für jeweils den Be- & Entladevorgang inklusive. Längere Standzeiten werden je nach beauftragten LKW Typ Zusatzkosten in Höhe von 30,00 – 55,00 € – netto, je angefangene ½ Std verursachen.

4. Gegebenheiten zur Be- & Entladung

Lade- & Lieferstelle schaffen die technischen und organisatorischen Voraussetzungen hinsichtlich der Zufahrt und Verladung des bestellten LKW. Es gilt als vereinbart, dass die Verladung grundsätzlich zu den Zeiten möglich ist, die im Transportangebot als Kalkulationsgrundlage angegeben worden sind. Wir bemühen uns, die voraussichtliche LKW Ankunft per Avisierung einzuschränken und Ihnen mehr Planungssicherheit zu bieten. Diese Avisierung wird nach bestem Wissen und Gewissen getätigt. Bitte beachten Sie den Haftungsausschluß unter Punkt 9.

5. Beschaffenheit der Transportgüter

Der Verlader schafft die Voraussetzung hinsichtlich der Geeignetheit der Frachtgüter zur Be- & Entladung sowie zur Ladungssicherung. Der Absender sorgt für die Fachgerechte Verpackung des Transportgutes. Sollten die Voraussetzungen nicht erfüllt sein kann es dazu führen dass die Ware nicht transportiert werden kann & darf. In dem Falle können Zusatzkosten für die vergebliche Anfahrt & Frachtausfall bis zu 2/3 des vereinbarten Frachtentgeldes sowie eine Bearbeitungspauschale von bis zu 75,00 € – netto anfallen.

6. Transportversicherung

Die Transportgüter sind grundversichert gem. ADSp. Sollte keine Zusatzversicherung in dieser Auftragsbestätigung enthalten sein, so gilt der Auftraggeber als Verzichtskunde.

7. Palettentausch

Sofern Palettentausch vereinbart wurde und die vereinbarte Rückgabe der Lieferstelle ausbleibt, wird die Palettenschuld mit 15,00 € netto je Europalette berechnet. Sofern der Frachtführer den vereinbarten Palettentausch nicht ausgeführt hat, so wird diesem eine Nachbesserung in Form von Rückführung binnen 21 Tagen eingeräumt. Ist vorab kein Palettentausch vereinbart worden, so bestehen keinerlei Ansprüche den Tausch vorzunehmen.

8. Transportrechnung

Unsere Transportrechnungen werden ausschließlich per Email an die von Ihnen angegebene Emailadresse versandt. Eine postalische Zustellung erfolgt lediglich auf Nachfrage. Sofern abweichend von dieser Adresse, teilen Sie uns bitte die gewünschte Emailadresse mit, an welche unsere Transportrechnung versandt werden soll.

9. Haftungsausschluss

Bei Beauftragungen mit flexibler Durchführungsfrist übernehmen wir keinerlei Haftung für Terminverzug. Wir transportieren gemäß der vereinbarten Frist innerhalb der im Angebot hinterlegten Verladezeitfenster. Schränken wir im Zuge der Avisierung das Zeitfenster der LKW-Ankunft an einer Verladestelle ein, so geschieht dies nach bestem Wissen und Gewissen, beinhaltet aber bei allen beteiligten Parteien das Wissen um die Möglichkeit von kurzfristigen Terminverschiebungen aufgrund des Verkehrsfluss oder Verzögerungen an anderen Verladestellen. Für Kosten, die entstehen, weil ein avisiertes eingeschränktes Zeitfenster nicht gehalten werden kann, übernimmt die Speditionsagentur keine Haftung.
Für terminkritische Transporte, bei denen Kosten durch Verletzung des Termins entstehen, übernehmen wir die Haftung für den Termin, wenn der Transport zum Fixtermin beauftragt worden ist. Der Termin kann fixiert werden, ohne anders lautende Absprache gehen wir bei Fixterminen davon aus, dass die Verladestellen zu den üblichen Geschäftszeiten zwischen 8-17 Uhr anfahrbar sind und die Verladung in diesem Zeitfenster erfolgen kann.
Wir übernehmen darüber hinaus die Haftung für das Zeitfenster, wenn der Fixtermin-Transport mit zusätzlich definiertem und eingeschränkten Zeitfenster beauftragt worden ist. 

AGB
allgemeine Geschäftsbedingungen der Speditionsagentur
Die Speditionsagentur Seiler e.K. ist berechtigt, Transporte auch an andere Frachtführer zu vermitteln. Die Speditionsagentur Seiler e.K. wird als Unternehmer zwischen Auftraggeber und Frachtführer tätig. Die Speditionsagentur Seiler e.K. stellt sicher, dass die Durchführung der Transporte auf der Grundlage der ADsP und dieser AGB erfolgt. (siehe Verlinkung weiter unten)
Befördert werden alle Sendungen, die sich im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) eignen. Die Beförderung von Personen, sowie Sendungen gem. § 51 Postgesetz ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Sendungen deren Lagerung bzw. Beförderung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstößt oder für die eine besondere behördliche Genehmigung erforderlich ist.
Gegenstand des Transportauftrages ist die Vermittlung an einen anderen Transportunternehmer, sowie die Abholung und die Ablieferung des Transportgutes an den Empfänger bzw. einen empfangsberechtigten Dritten.
Die Leistungen und Angebote der Speditionsagentur Seiler e.K., erfolgen ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch ohne ausdrückliche Vereinbarung. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird widersprochen. Mündliche Abreden sind nicht getroffen. Unsere Datenschutzbestimmungen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.

ADSP 2017
deutsch

Folgender Link führt zu einem PDF Dokument auf der Internetseite DSLV.org. 

ADSP 2017 PDF Deutsch

Bedingungen
bei Beauftragung der Speditionsagentur

1. Stornierung des Auftrages

Nach Erhalt Ihres Transportauftrages wird ein Frachtführer verbindlich durch uns disponiert und bestellt. Eine Stornierung kann je nach Fortschritt des Transportverlaufes Kosten in Höhe von 1/3 – 2/3 des vereinbarten Frachtendgeldes verursachen.

2. Abweichendes Transportvolumen

Abweichende Angaben des Transportvolumens werden bei größerem Volumenbedarf Zusatzkosten verursachen oder aber dazu führen, dass ein Teil der Ware stehen bleiben muss.

3. LKW Standzeit

Für Teilladungen ist eine angemessene LKW Standzeit von max. 1 Std, für Komplettladungen von max. 2 Std., für jeweils den Be- & Entladevorgang inklusive. Längere Standzeiten werden je nach beauftragten LKW Typ Zusatzkosten in Höhe von 30,00 – 55,00 € – netto, je angefangene ½ Std verursachen.

4. Gegebenheiten zur Be- & Entladung

Lade- & Lieferstelle schaffen die technischen und organisatorischen Voraussetzungen hinsichtlich der Zufahrt und Verladung des bestellten LKW. Es gilt als vereinbart, dass die Verladung grundsätzlich zu den Zeiten möglich ist, die im Transportangebot als Kalkulationsgrundlage angegeben worden sind. Wir bemühen uns, die voraussichtliche LKW Ankunft per Avisierung einzuschränken und Ihnen mehr Planungssicherheit zu bieten. Diese Avisierung wird nach bestem Wissen und Gewissen getätigt. Bitte beachten Sie den Haftungsausschluß unter Punkt 9.

5. Beschaffenheit der Transportgüter

Der Verlader schafft die Voraussetzung hinsichtlich der Geeignetheit der Frachtgüter zur Be- & Entladung sowie zur Ladungssicherung. Der Absender sorgt für die Fachgerechte Verpackung des Transportgutes. Sollten die Voraussetzungen nicht erfüllt sein kann es dazu führen dass die Ware nicht transportiert werden kann & darf. In dem Falle können Zusatzkosten für die vergebliche Anfahrt & Frachtausfall bis zu 2/3 des vereinbarten Frachtentgeldes sowie eine Bearbeitungspauschale von bis zu 75,00 € – netto anfallen.

6. Transportversicherung

Die Transportgüter sind grundversichert gem. ADSp. Sollte keine Zusatzversicherung in dieser Auftragsbestätigung enthalten sein, so gilt der Auftraggeber als Verzichtskunde.

7. Palettentausch

Sofern Palettentausch vereinbart wurde und die vereinbarte Rückgabe der Lieferstelle ausbleibt, wird die Palettenschuld mit 15,00 € netto je Europalette berechnet. Sofern der Frachtführer den vereinbarten Palettentausch nicht ausgeführt hat, so wird diesem eine Nachbesserung in Form von Rückführung binnen 21 Tagen eingeräumt. Ist vorab kein Palettentausch vereinbart worden, so bestehen keinerlei Ansprüche den Tausch vorzunehmen.

8. Transportrechnung

Unsere Transportrechnungen werden ausschließlich per Email an die von Ihnen angegebene Emailadresse versandt. Eine postalische Zustellung erfolgt lediglich auf Nachfrage. Sofern abweichend von dieser Adresse, teilen Sie uns bitte die gewünschte Emailadresse mit, an welche unsere Transportrechnung versandt werden soll.

9. Haftungsausschluss

Bei Beauftragungen mit flexibler Durchführungsfrist übernehmen wir keinerlei Haftung für Terminverzug. Wir transportieren gemäß der vereinbarten Frist innerhalb der im Angebot hinterlegten Verladezeitfenster. Schränken wir im Zuge der Avisierung das Zeitfenster der LKW-Ankunft an einer Verladestelle ein, so geschieht dies nach bestem Wissen und Gewissen, beinhaltet aber bei allen beteiligten Parteien das Wissen um die Möglichkeit von kurzfristigen Terminverschiebungen aufgrund des Verkehrsfluss oder Verzögerungen an anderen Verladestellen. Für Kosten, die entstehen, weil ein avisiertes eingeschränktes Zeitfenster nicht gehalten werden kann, übernimmt die Speditionsagentur keine Haftung.
Für terminkritische Transporte, bei denen Kosten durch Verletzung des Termins entstehen, übernehmen wir die Haftung für den Termin, wenn der Transport zum Fixtermin beauftragt worden ist. Der Termin kann fixiert werden, ohne anders lautende Absprache gehen wir bei Fixterminen davon aus, dass die Verladestellen zu den üblichen Geschäftszeiten zwischen 8-17 Uhr anfahrbar sind und die Verladung in diesem Zeitfenster erfolgen kann.
Wir übernehmen darüber hinaus die Haftung für das Zeitfenster, wenn der Fixtermin-Transport mit zusätzlich definiertem und eingeschränkten Zeitfenster beauftragt worden ist. 

AGB
allgemeine Geschäftsbedingungen der Speditionsagentur
Die Speditionsagentur Seiler e.K. ist berechtigt, Transporte auch an andere Frachtführer zu vermitteln. Die Speditionsagentur Seiler e.K. wird als Unternehmer zwischen Auftraggeber und Frachtführer tätig. Die Speditionsagentur Seiler e.K. stellt sicher, dass die Durchführung der Transporte auf der Grundlage der ADsP und dieser AGB erfolgt. (siehe Verlinkung weiter unten)
Befördert werden alle Sendungen, die sich im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) eignen. Die Beförderung von Personen, sowie Sendungen gem. § 51 Postgesetz ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Sendungen deren Lagerung bzw. Beförderung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstößt oder für die eine besondere behördliche Genehmigung erforderlich ist.
Gegenstand des Transportauftrages ist die Vermittlung an einen anderen Transportunternehmer, sowie die Abholung und die Ablieferung des Transportgutes an den Empfänger bzw. einen empfangsberechtigten Dritten.
Die Leistungen und Angebote der Speditionsagentur Seiler e.K., erfolgen ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch ohne ausdrückliche Vereinbarung. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird widersprochen. Mündliche Abreden sind nicht getroffen. Unsere Datenschutzbestimmungen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.

ADSP 2017
deutsch

Folgender Link führt zu einem PDF Dokument auf der Internetseite DSLV.org. 

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