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Schwertransport

Transportlexikon A-Z

Als Schwertransport bezeichnet man einen Transport, wenn er durch sein Gewicht von den üblichen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung abweicht. Diese Vorschriften sind geregelt in der STVO (Straßenverkehrsordnung). Schwertransporte nennt man auch GST (Großraum und Schwertransport).

Diese Transporte sind sondergenehmigungspflichtig, weil einem Transport solcher Waren eine komplexe Prüfung und Planung vorausgeht. Je nach Anforderung greifen §46 STVO (Ausnahmegenehmigung), §70 STVZO (besondere Zulassung) und §29 STVO (übermässige Straßenbenutzung). Hier müssen je nach konkreten Erfordernissen Wege geprüft werden (Strasseneignung, Brückenhöhe, …), eventuell sind auch Straßen zu sperren oder der LKW muss von weiteren Fahrzeugen mit Signalleuchten begleitet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite Spezialtransporte.

Schwertransport

Transportlexikon A-Z

Als Schwertransport bezeichnet man einen Transport, wenn er durch sein Gewicht von den üblichen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung abweicht. Diese Vorschriften sind geregelt in der STVO (Straßenverkehrsordnung). Schwertransporte nennt man auch GST (Großraum und Schwertransport).

Diese Transporte sind sondergenehmigungspflichtig, weil einem Transport solcher Waren eine komplexe Prüfung und Planung vorausgeht. Je nach Anforderung greifen §46 STVO (Ausnahmegenehmigung), §70 STVZO (besondere Zulassung) und §29 STVO (übermässige Straßenbenutzung). Hier müssen je nach konkreten Erfordernissen Wege geprüft werden (Strasseneignung, Brückenhöhe, …), eventuell sind auch Straßen zu sperren oder der LKW muss von weiteren Fahrzeugen mit Signalleuchten begleitet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite Spezialtransporte.