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GST (Großraum und Schwertransport)

Transportlexikon A-Z

Transporte, deren Abmessungen und / oder Gewicht über die in der STVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) geregelten Normen hinaus gehen, werden als GST (Großraum und Schwertransport) bezeichnet.

Als Schwertransport bezeichnet man einen Transport, wenn er durch sein Gewicht von den üblichen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung abweicht. (über 40 t Gesamtgewicht). Als Großraumtransport werden Touren bezeichnet, die aufgrund einem Übermaß bei Höhe (4,0 m), Breite (3,0 m) oder Länge von diesen Vorschriften abweichen.

Diese GST sind sondergenehmigungspflichtig, weil einem Transport solcher Waren eine komplexe Prüfung und Planung vorausgeht. Je nach Anforderung greifen §46 STVO (Ausnahmegenehmigung), §70 STVZO (besondere Zulassung) und §29 STVO (übermässige Straßenbenutzung). Hier müssen je nach konkreten Erfordernissen Wege geprüft werden (Strasseneignung, Brückenhöhe, …), eventuell sind auch Straßen zu sperren oder der LKW muss von weiteren Fahrzeugen mit Signalleuchten begleitet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite Spezialtransporte.

GST (Großraum und Schwertransport)

Transportlexikon A-Z

Transporte, deren Abmessungen und / oder Gewicht über die in der STVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) geregelten Normen hinaus gehen, werden als GST (Großraum und Schwertransport) bezeichnet.

Als Schwertransport bezeichnet man einen Transport, wenn er durch sein Gewicht von den üblichen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung abweicht. (über 40 t Gesamtgewicht). Als Großraumtransport werden Touren bezeichnet, die aufgrund einem Übermaß bei Höhe (4,0 m), Breite (3,0 m) oder Länge von diesen Vorschriften abweichen.

Diese GST sind sondergenehmigungspflichtig, weil einem Transport solcher Waren eine komplexe Prüfung und Planung vorausgeht. Je nach Anforderung greifen §46 STVO (Ausnahmegenehmigung), §70 STVZO (besondere Zulassung) und §29 STVO (übermässige Straßenbenutzung). Hier müssen je nach konkreten Erfordernissen Wege geprüft werden (Strasseneignung, Brückenhöhe, …), eventuell sind auch Straßen zu sperren oder der LKW muss von weiteren Fahrzeugen mit Signalleuchten begleitet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite Spezialtransporte.