Skip to main content

Rückkehrpflicht

Transportlexikon A-Z

Ab dem 21.2.2022 gilt eine Rückkehrpflicht für Fahrzeuge, die für genehmigungspflichtige grenzüberschreitende Fahrten eingesetzt werden. Diese Fahrzeuge müssen ein Mal innerhalb 8 zusammenhängenden Kalenderwochen zurückkehren in den Staat, in dem sie zugelassen worden sind.

Ab 21.5.22 gilt eine Genehmigungspflicht auch für Fahrzeuge über 2,5 t zulässigem Gesamtgewicht.

Rückkehrpflicht

Transportlexikon A-Z

Ab dem 21.2.2022 gilt eine Rückkehrpflicht für Fahrzeuge, die für genehmigungspflichtige grenzüberschreitende Fahrten eingesetzt werden. Diese Fahrzeuge müssen ein Mal innerhalb 8 zusammenhängenden Kalenderwochen zurückkehren in den Staat, in dem sie zugelassen worden sind.

Ab 21.5.22 gilt eine Genehmigungspflicht auch für Fahrzeuge über 2,5 t zulässigem Gesamtgewicht.