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Genehmigungspflicht

Transportlexikon A-Z

Eine Genehmigungspflicht muss für Fahrzeuge vorliegen, die im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr eingesetzt werden. Dies gilt ab dem 21. Mai 2022 auch für Fahrzeuge über 2,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Diese Änderung ist relevant mit der ab 21. Februar 2022 gülitigen Rückkehrpflicht. Diese regelt, dass alle genehmigungspflichten Fahrzeuge mindestens ein Mal in acht Wochen in das Land Ihrer Zulassung zurückkehren müssen.

Genehmigungspflicht

Transportlexikon A-Z

Eine Genehmigungspflicht muss für Fahrzeuge vorliegen, die im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr eingesetzt werden. Dies gilt ab dem 21. Mai 2022 auch für Fahrzeuge über 2,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Diese Änderung ist relevant mit der ab 21. Februar 2022 gülitigen Rückkehrpflicht. Diese regelt, dass alle genehmigungspflichten Fahrzeuge mindestens ein Mal in acht Wochen in das Land Ihrer Zulassung zurückkehren müssen.