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Zoll

Transportlexikon A-Z

Zölle sind Abgaben an einen Staat, die bei Einfuhr, Durchfuhr oder Ausfuhr in oder aus einem Zollgebiet zu entrichten sind. Zu einem Zollgebiet können sich verschiedene Staaten zusammenschließen und eine Zollunion gründen. So ist z.B. die europäische Union eine solche. D.h. der Grenzübertritt innerhalb einer solchen Zollunion ist ohne Zölle möglich. Bei Grenzübertritt in oder aus einem sogenannten Drittland fallen Zölle an. Es sei denn, zwischen beiden beteiligten Staaten gibt es ein Freihandelsabkommen.

Die Höhe der zu entrichtenden Abgaben ergibt sich aus dem zugrunde liegendem Zolltarif. So haben alle Warengruppen Zollsätze. Andere Länder, wie die Schweiz z.B. erheben nicht nach Warengruppe, sondern nach Gewicht einen sogenannten Gewichtszoll.

Eine interessante Einführung in das Thema gibt es im Video des Logistik-Kanals:

Zoll

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Zölle sind Abgaben an einen Staat, die bei Einfuhr, Durchfuhr oder Ausfuhr in oder aus einem Zollgebiet zu entrichten sind. Zu einem Zollgebiet können sich verschiedene Staaten zusammenschließen und eine Zollunion gründen. So ist z.B. die europäische Union eine solche. D.h. der Grenzübertritt innerhalb einer solchen Zollunion ist ohne Zölle möglich. Bei Grenzübertritt in oder aus einem sogenannten Drittland fallen Zölle an. Es sei denn, zwischen beiden beteiligten Staaten gibt es ein Freihandelsabkommen.

Die Höhe der zu entrichtenden Abgaben ergibt sich aus dem zugrunde liegendem Zolltarif. So haben alle Warengruppen Zollsätze. Andere Länder, wie die Schweiz z.B. erheben nicht nach Warengruppe, sondern nach Gewicht einen sogenannten Gewichtszoll.

Eine interessante Einführung in das Thema gibt es im Video des Logistik-Kanals: