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Werkverkehr

Transportlexikon A-Z

Anders als gewerblicher Güterkraftverkehr versteht man unter Werkverkehr den Transport von Waren für eigene Zwecke eines Unternehmens. Dies gilt für den Transport mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen. Wenn z.B. ein Unternehmen den Transport von seinem Zentrallager in eine seiner Filialen durchführt, ist dies ein Beispiel für Werkverkehr. Voraussetzungen sind allerdings, dass die transportierten Güter Eigentum des Unternehmens sind oder von ihm gekauft, verkauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instand gesetzt werden. Darüber hinaus dürfen Transporte nur mit Fahrpersonal durchgeführt werden, welches in vertraglichem Verhältnis mit dem Unternehmen steht. Ein anderes Unternehmen zu beauftragen wäre nicht erlaubt, weil dies dann gewerblicher Güterkraftverkehr wäre.

Weitere Erläuterungen zum Werkverkehr finden Sie im Video des Logistik-Kanal:

Werkverkehr

Transportlexikon A-Z

Anders als gewerblicher Güterkraftverkehr versteht man unter Werkverkehr den Transport von Waren für eigene Zwecke eines Unternehmens. Dies gilt für den Transport mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen. Wenn z.B. ein Unternehmen den Transport von seinem Zentrallager in eine seiner Filialen durchführt, ist dies ein Beispiel für Werkverkehr. Voraussetzungen sind allerdings, dass die transportierten Güter Eigentum des Unternehmens sind oder von ihm gekauft, verkauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instand gesetzt werden. Darüber hinaus dürfen Transporte nur mit Fahrpersonal durchgeführt werden, welches in vertraglichem Verhältnis mit dem Unternehmen steht. Ein anderes Unternehmen zu beauftragen wäre nicht erlaubt, weil dies dann gewerblicher Güterkraftverkehr wäre.

Weitere Erläuterungen zum Werkverkehr finden Sie im Video des Logistik-Kanal: