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Lenkzeit – Ruhezeit

Transportlexikon A-Z

Gesetzliche Grundlagen wie folgt:
• Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
• Fahrpersonalgesetz (FPersV)
• Fahrpersonal VO (FPersV)
• EU-Richtlinie 2002/15/EG
• EU-Verordnung 561/2006

Für detailliertere Informationen verweisen wir auf Publikationen der Berufsverbände, der BAG und der Polizei. Alle Fahrzeuge, die zur gewerblichen Güterbeförderung oder Personenbeförderung eingesetzt werden, und eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 to überschreiten, müssen mit einem EG-Kontrollgerät ausgestattet sein. Dieses zeichnet sämtliche relevanten Informationen lückenlos auf.  Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit:

Ununterbrochene Lenkzeitmax. 4,5 Stunden, danach Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten. Die Fahrtunterbrechung kann auf max. 2 Abschnitte aufgeteilt werden, (1. Abschnitt mindestens 15 Minuten, 2. Abschnitt mindestens 30 Minuten)
Tägliche Lenkzeitmaximal 9 Stunden (2 x wöchentlich 10 Stunden möglich)
Wöchentliche Lenkzeithöchstens 56 Stunden
Lenkzeit in zwei aufeinander folgenden Wochenhöchstens 90 Stunden
Tägliche Ruhezeit (1 Fahrer)mindestens 11 Stunden innerhalb von 24 Stunden nach Ruhezeit
Aufteilung der TagesruhezeitAufteilung in zwei Hälften ist möglich (erste Hälfte mindestens 3 Stunden,  zweite Hälfte mindestens 9 Stunden am Stück)
Verkürzung der Tagesruhezeitmaximal 3 x wöchentlich auf 9 Stunden zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten
Wöchentliche Ruhezeitmindestens 45 Stunden
Verkürzung der wöchentlichen Ruhezeitmin. 24 Stunden mit Ausgleich bis zum Ende der 3. Folgewoche sowohl am Stand- bzw. Heimatort des Fahrers als auch unterwegs

Erläuterungen zum Thema Lenk- und Ruhezeit finden Sie im Video vom Logistik-Kanal:

Lenkzeit – Ruhezeit

Transportlexikon A-Z

Gesetzliche Grundlagen wie folgt:
• Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
• Fahrpersonalgesetz (FPersV)
• Fahrpersonal VO (FPersV)
• EU-Richtlinie 2002/15/EG
• EU-Verordnung 561/2006

Für detailliertere Informationen verweisen wir auf Publikationen der Berufsverbände, der BAG und der Polizei. Alle Fahrzeuge, die zur gewerblichen Güterbeförderung oder Personenbeförderung eingesetzt werden, und eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 to überschreiten, müssen mit einem EG-Kontrollgerät ausgestattet sein. Dieses zeichnet sämtliche relevanten Informationen lückenlos auf.  Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit:

Ununterbrochene Lenkzeitmax. 4,5 Stunden, danach Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten. Die Fahrtunterbrechung kann auf max. 2 Abschnitte aufgeteilt werden, (1. Abschnitt mindestens 15 Minuten, 2. Abschnitt mindestens 30 Minuten)
Tägliche Lenkzeitmaximal 9 Stunden (2 x wöchentlich 10 Stunden möglich)
Wöchentliche Lenkzeithöchstens 56 Stunden
Lenkzeit in zwei aufeinander folgenden Wochenhöchstens 90 Stunden
Tägliche Ruhezeit (1 Fahrer)mindestens 11 Stunden innerhalb von 24 Stunden nach Ruhezeit
Aufteilung der TagesruhezeitAufteilung in zwei Hälften ist möglich (erste Hälfte mindestens 3 Stunden,  zweite Hälfte mindestens 9 Stunden am Stück)
Verkürzung der Tagesruhezeitmaximal 3 x wöchentlich auf 9 Stunden zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten
Wöchentliche Ruhezeitmindestens 45 Stunden
Verkürzung der wöchentlichen Ruhezeitmin. 24 Stunden mit Ausgleich bis zum Ende der 3. Folgewoche sowohl am Stand- bzw. Heimatort des Fahrers als auch unterwegs

Erläuterungen zum Thema Lenk- und Ruhezeit finden Sie im Video vom Logistik-Kanal: