Ladungssicherung
Transportlexikon A-Z
Unter Ladungssicherung versteht man den Vorgang, die Ware auf dem LKW für den Transport zu sichern. Hierzu werden Ladungssicherungsmittel wie zum Beispiel der Zurrgurt verwendet. Es muss gewährleistet werden, dass die Ware weder beim Bremsen, noch beim Beschleunigen oder dem Durchfahren von Kurven verrutschen kann.
Bei der „formschlüssigen“ Ladungssicherung werden die Transportgüter an den Seiten bündig gestaut, sodass ein verrutschen nicht möglich ist.
Bei der „kraftschlüssigen“ Ladungssicherung wird ein verrutschen der Ware mithilfe von Ladungssicherungsmitteln wie Spanngurten oder Ketten verhindert.
betriebssicher, verkehrssicher, beförderungssicher – wer hat die Verantwortung?
Gem. HGB §412 (Link zum Lexikonbeitrag „Verladung durch Absender und Empfänger oder Frachtführer?) ist geregelt, dass der Absender die Pflicht hat, das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen. Dabei spricht man von der Verladung. Der Transportunternehmer sorgt sich um die betriebssichere, oder auch verkehrssichere Verladung. Aber worin liegt der Unterschied?
Beförderungssicher zu laden heißt, das Ladegut so zu stauen und zu sichern, dass es beim Transport nicht beschädigt wird oder andere Ware beschädigen kann. Die Betriebssicherheit der Verladung beinhaltet neben der Bereitstellung eines grundsätzlich geeigneten Fahrzeugs auch, dafür zu sorgen, dass durch die Beladung die allgemeine Betriebssicherheit des Fahrzeugs nicht gefährdet wird.
Ein wichtiges Nachschlagwerk für jeden Verantwortlichen ist das Ladungssicherungshandbuch des GDV (Gesamtverband der Versicherer).
Ebenfalls interessant ist ein Ratgeberartikel zum Thema Ladungssicherung auf Bussgeldkataloge.de. Dort werden folgende Punkte angesprochen:
- Bußgeldtabelle bei mangelhafter Transportsicherung
- FAQ: Wichtiges zur Ladungssicherung
- Video: Die Vorschriften zur Ladungssicherung
- Ladungssicherung laut Gesetz: Welche Regelungen gelten?
- Praxistipps für die Ladesicherung beim Pkw
- Ladungssicherheit beim Lkw
Ladungssicherung
Transportlexikon A-Z
Unter Ladungssicherung versteht man den Vorgang, die Ware auf dem LKW für den Transport zu sichern. Hierzu werden Ladungssicherungsmittel wie zum Beispiel der Zurrgurt verwendet. Es muss gewährleistet werden, dass die Ware weder beim Bremsen, noch beim Beschleunigen oder dem Durchfahren von Kurven verrutschen kann.
Bei der „formschlüssigen“ Ladungssicherung werden die Transportgüter an den Seiten bündig gestaut, sodass ein verrutschen nicht möglich ist.
Bei der „kraftschlüssigen“ Ladungssicherung wird ein verrutschen der Ware mithilfe von Ladungssicherungsmitteln wie Spanngurten oder Ketten verhindert.
betriebssicher, verkehrssicher, beförderungssicher – wer hat die Verantwortung?
Gem. HGB §412 (Link zum Lexikonbeitrag „Verladung durch Absender und Empfänger oder Frachtführer?) ist geregelt, dass der Absender die Pflicht hat, das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen. Dabei spricht man von der Verladung. Der Transportunternehmer sorgt sich um die betriebssichere, oder auch verkehrssichere Verladung. Aber worin liegt der Unterschied?
Beförderungssicher zu laden heißt, das Ladegut so zu stauen und zu sichern, dass es beim Transport nicht beschädigt wird oder andere Ware beschädigen kann. Die Betriebssicherheit der Verladung beinhaltet neben der Bereitstellung eines grundsätzlich geeigneten Fahrzeugs auch, dafür zu sorgen, dass durch die Beladung die allgemeine Betriebssicherheit des Fahrzeugs nicht gefährdet wird.
Ein wichtiges Nachschlagwerk für jeden Verantwortlichen ist das Ladungssicherungshandbuch des GDV (Gesamtverband der Versicherer).
Ebenfalls interessant ist ein Ratgeberartikel zum Thema Ladungssicherung auf Bussgeldkataloge.de. Dort werden folgende Punkte angesprochen:
- Bußgeldtabelle bei mangelhafter Transportsicherung
- FAQ: Wichtiges zur Ladungssicherung
- Video: Die Vorschriften zur Ladungssicherung
- Ladungssicherung laut Gesetz: Welche Regelungen gelten?
- Praxistipps für die Ladesicherung beim Pkw
- Ladungssicherheit beim Lkw