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Kabotage

Transportlexikon A-Z

Kabotage bezeichnet den gewerblichen Transport von Gütern in einem EU Staat (inkl. Schweiz) durch ein dort nicht ansässiges Fuhrunternehmen aus einem anderen EU Staat. Fuhrunternehmen aus einem Nicht EU Staat benötigen eine bilaterale Genehmigung. Eine solche ist mengenmäßig beschränkt. Bei der Kabotagebeförderung gelten für das ausländische Fuhrunternehmen die vor Ort gültigen Rechtsvorschriften. Die Einhaltung der Kabotageregelungen werden in Deutschland durch das BAG (Bundesamt für Güterverkehr) überprüft.

Weitere Erläuterungen zum Thema Kabotage finden Sie im Video des Logistik-Kanals:

Kabotage

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Kabotage bezeichnet den gewerblichen Transport von Gütern in einem EU Staat (inkl. Schweiz) durch ein dort nicht ansässiges Fuhrunternehmen aus einem anderen EU Staat. Fuhrunternehmen aus einem Nicht EU Staat benötigen eine bilaterale Genehmigung. Eine solche ist mengenmäßig beschränkt. Bei der Kabotagebeförderung gelten für das ausländische Fuhrunternehmen die vor Ort gültigen Rechtsvorschriften. Die Einhaltung der Kabotageregelungen werden in Deutschland durch das BAG (Bundesamt für Güterverkehr) überprüft.

Weitere Erläuterungen zum Thema Kabotage finden Sie im Video des Logistik-Kanals: