Kabotage
Transportlexikon A-Z
Kabotage bezeichnet den gewerblichen Transport von Gütern in einem EU Staat (inkl. Schweiz) durch ein dort nicht ansässiges Fuhrunternehmen aus einem anderen EU Staat. Fuhrunternehmen aus einem Nicht EU Staat benötigen eine bilaterale Genehmigung. Eine solche ist mengenmäßig beschränkt. Bei der Kabotagebeförderung gelten für das ausländische Fuhrunternehmen die vor Ort gültigen Rechtsvorschriften. Die Einhaltung der Kabotageregelungen werden in Deutschland durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) überprüft.
Beanstandungsquote in 2024: 4,13%
Die DVZ (deutsche Verkehrs-Zeitung) schreibt in Ausgabe 12/2025 zu diesem Thema:
Die Zahl der Kabotageverstöße scheint im vergangenen Jahr wieder gestiegen zu sein, ist aus den Ergebnissen der regelmäßigen Schwerpunktkontrollen des zuständigen Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) zu schließen.
Dabei wurden 2024 bundesweit 15.475 Fahrzeuge überprüft. 639 davon wurden beanstandet, eine Quote von 4,13 Prozent. In den beiden vorangegangen Jahren hatte dieser Wert bei 3,1 und 3,75 Prozent gelegen. Pro Beanstandung wurden im vergangenen Jahr durchschnittlich etwa 1,7 Verstöße festgestellt. Dabei wurden rund 1,67 Millionen Euro an Sicherheitsleistungen kassiert, 15 Prozent mehr als im Jahr zuvor.
Das BALM indes weist in diesem Zusammenhang regelmäßig darauf hin, dass es sich bei den Kontrollergebnissen von Schwerpunktaktionen grundsätzlich nicht um repräsentative Ergebnisse handele, die keine belastbaren Rückschlüsse auf die Gesamtsituation zuließen. Denn die Orte der Schwerpunktkontrollen werden speziell nach Erfahrungswerten der Kontrolldienste, bestimmten Hotspots wie Häfen oder Gewerbegebiete sowie nach Gewerbehinweisen ausgewählt.
Weitere Erläuterungen zum Thema Kabotage finden Sie im Video des Logistik-Kanals von Horst Götze:
Kabotage
Transportlexikon A-Z
Kabotage bezeichnet den gewerblichen Transport von Gütern in einem EU Staat (inkl. Schweiz) durch ein dort nicht ansässiges Fuhrunternehmen aus einem anderen EU Staat. Fuhrunternehmen aus einem Nicht EU Staat benötigen eine bilaterale Genehmigung. Eine solche ist mengenmäßig beschränkt. Bei der Kabotagebeförderung gelten für das ausländische Fuhrunternehmen die vor Ort gültigen Rechtsvorschriften. Die Einhaltung der Kabotageregelungen werden in Deutschland durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) überprüft.
Beanstandungsquote in 2024: 4,13%
Die DVZ (deutsche Verkehrs-Zeitung) schreibt in Ausgabe 12/2025 zu diesem Thema:
Die Zahl der Kabotageverstöße scheint im vergangenen Jahr wieder gestiegen zu sein, ist aus den Ergebnissen der regelmäßigen Schwerpunktkontrollen des zuständigen Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) zu schließen.
Dabei wurden 2024 bundesweit 15.475 Fahrzeuge überprüft. 639 davon wurden beanstandet, eine Quote von 4,13 Prozent. In den beiden vorangegangen Jahren hatte dieser Wert bei 3,1 und 3,75 Prozent gelegen. Pro Beanstandung wurden im vergangenen Jahr durchschnittlich etwa 1,7 Verstöße festgestellt. Dabei wurden rund 1,67 Millionen Euro an Sicherheitsleistungen kassiert, 15 Prozent mehr als im Jahr zuvor.
Das BALM indes weist in diesem Zusammenhang regelmäßig darauf hin, dass es sich bei den Kontrollergebnissen von Schwerpunktaktionen grundsätzlich nicht um repräsentative Ergebnisse handele, die keine belastbaren Rückschlüsse auf die Gesamtsituation zuließen. Denn die Orte der Schwerpunktkontrollen werden speziell nach Erfahrungswerten der Kontrolldienste, bestimmten Hotspots wie Häfen oder Gewerbegebiete sowie nach Gewerbehinweisen ausgewählt.
Weitere Erläuterungen zum Thema Kabotage finden Sie im Video des Logistik-Kanals von Horst Götze: