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Warenempfänger

Transportlexikon A-Z

Warenempfänger – Das Unternehmen, welches die Ware erwartet und entgegennimmt, wird als „Warenempfänger“ bezeichnet. Dieser definiert den Ort, an dem die Ware in seinen Besitz übergehen soll. Ein Warenempfänger kann, muss aber nicht der Ur-Auftraggeber sein.

Pflichten des Warenempfängers

Als Empfänger prüfen Sie bitte sofort nach Erhalt, ob sich das Transportgut in dem versprochenen Zustand befindet, der mit dem Verkäufer besprochen worden ist. Offen sichtbare Mängel sind direkt auf dem Lieferschein zu vermerken. Die Reklamationsfrist für Transportschäden beträgt 24 Stunden nach Empfang.

Warenempfänger

Transportlexikon A-Z

Warenempfänger – Das Unternehmen, welches die Ware erwartet und entgegennimmt, wird als „Warenempfänger“ bezeichnet. Dieser definiert den Ort, an dem die Ware in seinen Besitz übergehen soll. Ein Warenempfänger kann, muss aber nicht der Ur-Auftraggeber sein.

Pflichten des Warenempfängers

Als Empfänger prüfen Sie bitte sofort nach Erhalt, ob sich das Transportgut in dem versprochenen Zustand befindet, der mit dem Verkäufer besprochen worden ist. Offen sichtbare Mängel sind direkt auf dem Lieferschein zu vermerken. Die Reklamationsfrist für Transportschäden beträgt 24 Stunden nach Empfang.