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Verladung durch Absender und Empfänger oder durch Frachtführer?

Transportlexikon A-Z

Vor Beauftragung muss geklärt werden, ob der Frachtführer, der Absender oder Empfänger der Ware für die Verladung zuständig ist. Dies ist keine Bagatelle, denn ohne anderslautende Angabe durch den Auftraggeber, wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die beförderungssichere Verladung durch den Auftraggeber organisiert ist. Der Frachtführer prüft nach erfolgter Verladung, ob diese auch betriebssicher ist.

beförderungssichere und betriebssichere Verladung

Der Frachtführer prüft also, dass durch die Art der Beladung die Betriebssicherheit des Fahrzeugs sowie andere Ware auf dem LKW nicht gefährdet sind. Der Versender allerdings ist ohne anderslautende Absprache grundsätzlich für das Ladegut und dessen Sicherung zuständig. Teil unserer Angebotsgrundlage ist daher immer der Passus „Verladung durch Abs. + Empf.“ – es sei denn, Sie geben aktiv an, dass die Verladung an einer der beiden Destinationen durch den Frachtführer zu erfolgen hat.

Vor Beauftragung die Verladung klären – Frachtführer, Absender, Empfänger?

Selbstverständlich können wir in vielen Fällen die Verladung durch den Frachtführer gegen Aufpreis anbieten. Je nach konkretem Transportbedarf müssen wir allerdings anders kalkulieren. Nicht jeder LKW ist mit Hebebühne, Bordkran, Bordstapler oder Auffahrrampen ausgestattet. Je nachdem, was genau benötigt wird und welchen Leistungsumfang die Verladung hat, variieren die Kosten für diese Leistung. Um es Ihnen im Vorfeld so einfach wie möglich zu machen, haben wir in unserem Transportpreiskalkulator zu den verschiedenen LKW Typen auch diverse Verladeoptionen angeboten und einige auch direkt im Vorfeld bepreist. Wenn Sie mögen, berechnen Sie gerne einen Transport und die Verladung durch den Frachtführer oder die Spedition.

Nur mal eben 2 Paletten aufladen – oder den Traktor hochfahren?

Die Verladung durch den Frachtführer verändert in den meisten Fällen nicht nur die Fahrzeugkalkulation oder den Arbeitsaufwand. Vor allem ändert sich der Haftungszeitraum. Wann dieser beginnt, hängt davon ab, wer für die Verladung des Transportguts auf den LKW verantwortlich ist. Sie mögen denken, dass unser Preisaufschlag nicht angemessen sei – schließlich sind es ja nur 2 Paletten, nur ein Traktor, nur ein paar Minuten … Aber darum geht es nicht in erster Linie. Eingepreist werden muss immer auch die Haftungsübernahme.

Paragraf 425 Absatz 1 HGB

Gem. Paragraf 425 Absatz 1 im HGB haftet der Fixkostenspediteur nur für Güterschäden, die während der Gewahrsamszeit oder Obhutszeit eingetreten sind. Daher ist es keine Banalität, die Frage der Zuständigkeit vorab einmal klar miteinander auszubuchstabieren. Möchten oder müssen Sie die Verladung beauftragen, muss dies daher im Vorfeld genau abgesprochen werden. Wenn es uns möglich ist, bieten wir diese Leistung gem. unserer Möglichkeiten an, berechnen die Leistung und Haftungsübernahme aber auch extra.

Verladung durch Absender und Empfänger oder durch Frachtführer?

Transportlexikon A-Z

Vor Beauftragung muss geklärt werden, ob der Frachtführer, der Absender oder Empfänger der Ware für die Verladung zuständig ist. Dies ist keine Bagatelle, denn ohne anderslautende Angabe durch den Auftraggeber, wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die beförderungssichere Verladung durch den Auftraggeber organisiert ist. Der Frachtführer prüft nach erfolgter Verladung, ob diese auch betriebssicher ist.

beförderungssichere und betriebssichere Verladung

Der Frachtführer prüft also, dass durch die Art der Beladung die Betriebssicherheit des Fahrzeugs sowie andere Ware auf dem LKW nicht gefährdet sind. Der Versender allerdings ist ohne anderslautende Absprache grundsätzlich für das Ladegut und dessen Sicherung zuständig. Teil unserer Angebotsgrundlage ist daher immer der Passus „Verladung durch Abs. + Empf.“ – es sei denn, Sie geben aktiv an, dass die Verladung an einer der beiden Destinationen durch den Frachtführer zu erfolgen hat.

Vor Beauftragung die Verladung klären – Frachtführer, Absender, Empfänger?

Selbstverständlich können wir in vielen Fällen die Verladung durch den Frachtführer gegen Aufpreis anbieten. Je nach konkretem Transportbedarf müssen wir allerdings anders kalkulieren. Nicht jeder LKW ist mit Hebebühne, Bordkran, Bordstapler oder Auffahrrampen ausgestattet. Je nachdem, was genau benötigt wird und welchen Leistungsumfang die Verladung hat, variieren die Kosten für diese Leistung. Um es Ihnen im Vorfeld so einfach wie möglich zu machen, haben wir in unserem Transportpreiskalkulator zu den verschiedenen LKW Typen auch diverse Verladeoptionen angeboten und einige auch direkt im Vorfeld bepreist. Wenn Sie mögen, berechnen Sie gerne einen Transport und die Verladung durch den Frachtführer oder die Spedition.

Nur mal eben 2 Paletten aufladen – oder den Traktor hochfahren?

Die Verladung durch den Frachtführer verändert in den meisten Fällen nicht nur die Fahrzeugkalkulation oder den Arbeitsaufwand. Vor allem ändert sich der Haftungszeitraum. Wann dieser beginnt, hängt davon ab, wer für die Verladung des Transportguts auf den LKW verantwortlich ist. Sie mögen denken, dass unser Preisaufschlag nicht angemessen sei – schließlich sind es ja nur 2 Paletten, nur ein Traktor, nur ein paar Minuten … Aber darum geht es nicht in erster Linie. Eingepreist werden muss immer auch die Haftungsübernahme.

Paragraf 425 Absatz 1 HGB

Gem. Paragraf 425 Absatz 1 im HGB haftet der Fixkostenspediteur nur für Güterschäden, die während der Gewahrsamszeit oder Obhutszeit eingetreten sind. Daher ist es keine Banalität, die Frage der Zuständigkeit vorab einmal klar miteinander auszubuchstabieren. Möchten oder müssen Sie die Verladung beauftragen, muss dies daher im Vorfeld genau abgesprochen werden. Wenn es uns möglich ist, bieten wir diese Leistung gem. unserer Möglichkeiten an, berechnen die Leistung und Haftungsübernahme aber auch extra.