Gesetze
Transportlexikon A-Z
§29 STVO
Im §29 STVO (der „29er“) werden Ausnahmeregelungen behandelt. Hier geht es um die übermässige Straßenbenutzung. Für den Verkehr mit LKW, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen die zulässigen Grenzen überschreiten, ist eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Im Bereich der GST (Großraum und Schwertransporte) regelt §29 STVO die straßenbezogene Erlaubnis einer Transportdurchführung. Die Strecke wird also genau geprüft und festgelegt unter verschiedenen Auflagen. Relevant kann hier auch §46 STVO (Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis) sowie §70 STVZO (besondere Zulassung) sein.
§46 STVZO
Im §46 STVO (der „46er“) der STVO (Straßenverkehrsordnung) werden Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnis zur Abweichung der Vorgaben geregelt. Für Transporte wird diese Regelung benötigt, wenn ein Fahrzeug mit seinem Transportgut über die zulässigen Abmessungen hinaus fahren muss. Diese zulässigen Abmessungen sind geregelt in der STVZO (Straßenverkehrs- Zulassungsordnung §32 + $34).
Im Bereich der GST (Großraum und Schwertransporte) können auch die Paragraphen §70 STVZO und §29 STVZO zum Einsatz kommen. §70 STVZO (der “70er”) behandelt Fragen der fahrzeugbezogenen, technischen Zulassung des LKW und seine technische Eignung. §29 STVO (der “29er”) ist eine straßenbezogene Erlaubnis. Die Strecke wird also genau geprüft und festgelegt unter verschiedenen Auflagen.
§70 STVZO
Im §70 STVZO (der „70er“) werden Ausnahmeregelungen behandelt. Hier geht es um die fahrzeugbezogene, technische Eignung eines Fahrzeugs für den Transport. Diese Ausnahme wird immer dann benötigt, wenn Kraftfahrzeuge und ihre Kombinationen hinsichtlich ihrer Maße (Länge, Höhe, Breite), Gewichte (Achslasten, Gesamtmassen), Ausrüstung oder in sonstiger Weise von den Vorschriften der StVZO abweichen.
Im Bereich der GST (Großraum und Schwertransporte) kann auch Paragraph §29 STVO (der “29er”) anzuwenden sein. Dieser regelt die straßenbezogene Erlaubnis. Die Strecke wird also genau geprüft und festgelegt unter verschiedenen Auflagen. Ebenfalls relevant ist §46 STVO (Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis).
STVO
Die STVO (Straßenverkehrsordnung) regelt für alle Teilnehmer den Straßenverkehr und seine Regeln auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
STVZO
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, oder kurz STVZO. In dieser wird die technische Zulassung von KFZ, die Überwachung und Einhaltung der Vorschriften sowie die technischen Anforderungen an Fahrzeuge geregelt. Kurz: Welche Fahrzeuge sind zugelassen und in welchem Zustand dürfen diese fahren.
Eine deutsche STVZO (eingeführt 1973) wird dabei immer mehr abgelöst durch die europäische Version, genannt FZV ( Fahrzeug Zulassungsverordnung). Diese regelt europaweit einheitlich die Zulassung von KFZ und die technische Einhaltung der Vorschriften.
Ausfuhr, Ausfuhranmeldung, Ausfuhrbegleitdokument
Die Ausfuhr bezeichnet den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen in Gebiete, die sich außerhalb des eigenen Wirtschaftsgebiets befinden. Unabhängig davon, wohin exportiert wird, oder ob der Verkäufer aus dem Inland oder Ausland kommt, ist keine Mehrwertsteuer auszuweisen.
Eine Ausfuhranmeldung ist dann zu erstellen, wenn der Wert einer Sendung ins Nicht-EU Ausland größer als 1000,- Euro ist. Dafür sind beim zuständigen Hauptzollamt mehrere Formblätter einzureichen.
Um die Zulässigkeit einer Ausfuhr zu bestätigen, wird vom Binnenzollamt ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) erstellt. Dieses begleitet die Ware bis zur Außengrenze der Wirtschaftsregion. Man kontrolliert anhand des ABD, ob sich an alle Regeln gehalten worden ist und versorgt damit gleichzeitig die Datenbank der Außenhandelsstatistik mit Daten. Auf das ABD kann verzichtet werden, sofern der Wert der Sendung 1000,- Euro nicht übersteigt oder das Gewicht nicht höher als 1000 Kilogramm ist.
Bußgeld Güterkraftverkehr
Bußgeld im Güterkraftverkehr kann in verschiedenen Situationen anfallen und wird in verschiedenen Verordnungen geregelt: Hier finden Sie Verlinkungen zu den Gesetzen und Verordnungen nach Thema:
- Maut → §10 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)
- Fahrerlaubnis → §9 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
- Gefahrgut → Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE)
- Begleitpapiere → §19 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- Ladungssicherung → Straßenverkehrsordnung
- Lenk- und Ruhezeiten → ziehen Verwarn- und Bußgelder nach sich.
Auch auf die Website Bussgeldkataloge.de sei als Nachschlagewerk hingewiesen.
Carnet ATA Verfahren
Carnet ATA bedeutet die temporäre Ausfuhr von Produkten oder Waren. ATA ist Französisch und heißt Admission Temporaire. Wird ein Produkt (eine Maschine, eine Ware ) zeitlich befristet (max. 1 Jahr) und vorübergehend ausgeführt, begleitet das ATA Dokument dieses Produkt. Es dient der zollfreien Verzollung. Bedingung ist, dass innerhalb eines Jahres wieder ausgeführt werden muss. Beantragt wird es bei der örtlichen IHK des Versenders. Angewendet werden kann es in aktuell über 70 Ländern und wird umgangssprachlich auch „Warenpass“ genannt.
Carnet TIR Verfahren
Das Carnet TIR Verfahren ermöglicht den vereinfachten Transit von Waren zwischen TIR-Staaten. Dieser Transit ist auch über mehrere Drittstaaten möglich mit nur 1 Zollpapier, 1 Nämlichkeitssicherung und 1 Sicherheitsleistung. Vereinfacht gesagt, akzeptieren alle TIR-Staaten (68, inklusive Deutschland), die dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnet TIR vom 14.11.1975 beigetreten sind, die Nämlichkeitssicherung des Abgangsstaates. Es wird also keine erneute Kontrolle und Verplombung an der Grenze durchgeführt. Es wird nur die Unversehrtheit der Verplombung und die ordnungsgemäße Dokumentation geprüft. Dadurch entfallen längere Wartezeiten an den Grenzen. Ausführlichere Erläuterungen zum TIR Verfahren erhalten Sie im Video des Logistik-Kanals:
Einfuhrabgaben
Einfuhrabgaben sind Abgaben, die bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland in die EU beim Zoll anfallen. Innerhalb der aktuell 27 EU Mitgliedsstaaten (Zollunion ohne Handelshemmnisse, freier Handel) kann Ware zollfrei im- und exportiert werden. Diese Zollunion wurde 1968 gegründet.
Es gibt 3 Arten von Einfuhrabgaben: Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchssteuer. (Der Zolltarif kann elektronisch nachgefragt werden: https://auskunft.ezt-online.de/ )
Im Verhältnis zur anfallenden Einfuhrumsatzsteuer und den Verbrauchssteuern fallen die Zollabgaben eher gering aus. Jährlich fallen für die Verbrauchs- und Einfuhrumsatzsteuer ca. 60 Mrd. Euro an, im Vergleich zu ca. 5 Mrd. an Zollabgaben. Die Zahlen variieren von Jahr zu Jahr, aber damit soll das Verhältnis der Zahlen untereinander beschrieben werden.
Genehmigungspflicht / Rückkehrpflicht
Eine Genehmigungspflicht muss für Fahrzeuge vorliegen, die im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr eingesetzt werden. Dies gilt ab dem 21. Mai 2022 auch für Fahrzeuge über 2,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Diese Änderung ist relevant mit der ab 21. Februar 2022 gülitigen Rückkehrpflicht. Diese regelt, dass alle genehmigungspflichten Fahrzeuge mindestens ein Mal in acht Wochen in das Land Ihrer Zulassung zurückkehren müssen.
HGB §412 Standgeld
Unter HGB §412 Standgeld (Verladen und Entladen) findet man zum Thema Standgeld folgenden Passus (sinngem. eingekürzt): “Für die Lade- und Entladezeit, die sich nach einer angemessenen Frist bemisst, kann keine gesonderte Vergütung verlangt werden. Wartet der Frachtführer allerdings über diese Frist hinaus, aus Gründen, die nicht seinem Risikobereich zuzuordnen sind, entsteht Anspruch auf eine angemessene Vergütung.“ Diese Vergütung nennt man Standgeld.
Lenkzeit / Ruhezeit
Gesetzliche Grundlagen wie folgt:
• Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
• Fahrpersonalgesetz (FPersV)
• Fahrpersonal VO (FPersV)
• EU-Richtlinie 2002/15/EG
• EU-Verordnung 561/2006
Für detailliertere Informationen verweisen wir auf Publikationen der Berufsverbände, der BAG und der Polizei. Alle Fahrzeuge, die zur gewerblichen Güterbeförderung oder Personenbeförderung eingesetzt werden, und eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 to überschreiten, müssen mit einem EG-Kontrollgerät ausgestattet sein. Dieses zeichnet sämtliche relevanten Informationen lückenlos auf. Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit:
| Ununterbrochene Lenkzeit | max. 4,5 Stunden, danach Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten. Die Fahrtunterbrechung kann auf max. 2 Abschnitte aufgeteilt werden, (1. Abschnitt mindestens 15 Minuten, 2. Abschnitt mindestens 30 Minuten) |
| Tägliche Lenkzeit | maximal 9 Stunden (2 x wöchentlich 10 Stunden möglich) |
| Wöchentliche Lenkzeit | höchstens 56 Stunden |
| Lenkzeit in zwei aufeinander folgenden Wochen | höchstens 90 Stunden |
| Tägliche Ruhezeit (1 Fahrer) | mindestens 11 Stunden innerhalb von 24 Stunden nach Ruhezeit |
| Aufteilung der Tagesruhezeit | Aufteilung in zwei Hälften ist möglich (erste Hälfte mindestens 3 Stunden, zweite Hälfte mindestens 9 Stunden am Stück) |
| Verkürzung der Tagesruhezeit | maximal 3 x wöchentlich auf 9 Stunden zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten |
| Wöchentliche Ruhezeit | mindestens 45 Stunden |
| Verkürzung der wöchentlichen Ruhezeit | min. 24 Stunden mit Ausgleich bis zum Ende der 3. Folgewoche sowohl am Stand- bzw. Heimatort des Fahrers als auch unterwegs |
Erläuterungen zum Thema Lenk- und Ruhezeit finden Sie im Video vom Logistik-Kanal:
Logistik-AGB
2006 wurden erstmals die Logistik-AGB vom Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) und dem Institut Logistikrecht und Risikomanagement der Hochschule Bremerhaven (ILRM) herausgegeben. Auch in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) und dem Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL). Es wird allgemein empfohlen, die Logistik AGB 2019 im Geschäftsverkehr seit dem 1.7.2019 anzuwenden. Dies ist aber eine unverbindliche Empfehlung. Die Logistik-AGB 2019 sind ein Zusatzmodul zu den ADSp 2017. Unsere AGB und die ADSp in deutsch und english finden Sie hier.
Verladung
zur Frage, wer für die Verladung zuständig ist und was der Unterschied zwischen beförderungssicherer und verkehrssicherer Verladung ist, haben wir einen eigenen Artikel zum Thema Verladung verfasst.
UIT-Code Rumänien
Ab dem 01.07.2024 ist für alle internationalen Straßentransporte nach und aus Rumänien ein UIT-Code (Unique Identification Transport Code) erforderlich. Dies gilt für Sendungen mit einem Gewicht über 500 kg ODER einem Warenwert über 10.000 RON (ca. 2.000 EUR).
Der UIT-Code ist eine 16-stellige alphanumerische Kombination, die bei der Anmeldung von Sendungen im rumänischen e-Transport-System vergeben wird. Dieser Code muss auf den Transportdokumenten vermerkt sein, wenn die Sendung innerhalb Rumäniens, aus Rumänien heraus oder nach Rumänien transportiert wird.
Sendungen, die schwerer als 500 kg sind oder einen Wert von mehr als 2.000 EUR (10.000 RON) haben, müssen für den Transport von und nach Rumänien gemeldet werden. Sie brauchen dann einen UIT-Code.
Ausnahmen vom UIT-Code:
Sendungen aus Ländern außerhalb der EU müssen nicht gemeldet werden.
Wenn eine Sendung nur durch Rumänien transportiert wird, ohne Zwischenstopp, ist keine Meldung nötig. Wird die Sendung aber in Rumänien umgeladen, ist eine Meldung erforderlich.
Gewicht < 500 kg und Warenwert < 2000 EUR
Die Anmeldung muss vom Empfänger oder Absender in Rumänien gemacht werden. Sie darf frühestens 3 Tage vor dem Beladen und muss spätestens am Tag der Verladung erfolgen. Der UIT-Code gilt dann 15 Tage für internationale Transporte und 5 Tage für nationale Transporte. Die Speditionsagentur Seiler ist nicht für die Erstellung oder Anforderung des UIT-Codes verantwortlich.
Für die Anmeldung benötigt man den Namen und die USt-IdNr. des Frachtführers, das Kennzeichen des Lkw und den Grenzübergang, der genutzt wird (z. B. „Nagylak/HU“ oder „Nadlac/RO“).
Für Privatkunden bieten wir nur noch Transporte an, bei denen kein UIT-Code beantragt werden muss. Also Warenwert < 2000,- EUR und Gewicht < 500 kg.
Gewerbekunden akzeptieren bei Beauftragung, dass die Zuständigkeit für die korrekte Anmeldung zum UIT-Code und die Verantwortung für eventuell anfallende Bußgelder bei nicht korrekter Anmeldung einzig und allein beim Auftraggeber liegen.
Die Speditionsagentur Seiler ist nicht für die Erstellung oder Anforderung des UIT-Codes verantwortlich.
Gesetze
Transportlexikon A-Z
§29 STVO
Im §29 STVO (der „29er“) werden Ausnahmeregelungen behandelt. Hier geht es um die übermässige Straßenbenutzung. Für den Verkehr mit LKW, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen die zulässigen Grenzen überschreiten, ist eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Im Bereich der GST (Großraum und Schwertransporte) regelt §29 STVO die straßenbezogene Erlaubnis einer Transportdurchführung. Die Strecke wird also genau geprüft und festgelegt unter verschiedenen Auflagen. Relevant kann hier auch §46 STVO (Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis) sowie §70 STVZO (besondere Zulassung) sein.
§46 STVZO
Im §46 STVO (der „46er“) der STVO (Straßenverkehrsordnung) werden Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnis zur Abweichung der Vorgaben geregelt. Für Transporte wird diese Regelung benötigt, wenn ein Fahrzeug mit seinem Transportgut über die zulässigen Abmessungen hinaus fahren muss. Diese zulässigen Abmessungen sind geregelt in der STVZO (Straßenverkehrs- Zulassungsordnung §32 + $34).
Im Bereich der GST (Großraum und Schwertransporte) können auch die Paragraphen §70 STVZO und §29 STVZO zum Einsatz kommen. §70 STVZO (der “70er”) behandelt Fragen der fahrzeugbezogenen, technischen Zulassung des LKW und seine technische Eignung. §29 STVO (der “29er”) ist eine straßenbezogene Erlaubnis. Die Strecke wird also genau geprüft und festgelegt unter verschiedenen Auflagen.
§70 STVZO
Im §70 STVZO (der „70er“) werden Ausnahmeregelungen behandelt. Hier geht es um die fahrzeugbezogene, technische Eignung eines Fahrzeugs für den Transport. Diese Ausnahme wird immer dann benötigt, wenn Kraftfahrzeuge und ihre Kombinationen hinsichtlich ihrer Maße (Länge, Höhe, Breite), Gewichte (Achslasten, Gesamtmassen), Ausrüstung oder in sonstiger Weise von den Vorschriften der StVZO abweichen.
Im Bereich der GST (Großraum und Schwertransporte) kann auch Paragraph §29 STVO (der “29er”) anzuwenden sein. Dieser regelt die straßenbezogene Erlaubnis. Die Strecke wird also genau geprüft und festgelegt unter verschiedenen Auflagen. Ebenfalls relevant ist §46 STVO (Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis).
STVO
Die STVO (Straßenverkehrsordnung) regelt für alle Teilnehmer den Straßenverkehr und seine Regeln auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
STVZO
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, oder kurz STVZO. In dieser wird die technische Zulassung von KFZ, die Überwachung und Einhaltung der Vorschriften sowie die technischen Anforderungen an Fahrzeuge geregelt. Kurz: Welche Fahrzeuge sind zugelassen und in welchem Zustand dürfen diese fahren.
Eine deutsche STVZO (eingeführt 1973) wird dabei immer mehr abgelöst durch die europäische Version, genannt FZV ( Fahrzeug Zulassungsverordnung). Diese regelt europaweit einheitlich die Zulassung von KFZ und die technische Einhaltung der Vorschriften.
Ausfuhr, Ausfuhranmeldung, Ausfuhrbegleitdokument
Die Ausfuhr bezeichnet den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen in Gebiete, die sich außerhalb des eigenen Wirtschaftsgebiets befinden. Unabhängig davon, wohin exportiert wird, oder ob der Verkäufer aus dem Inland oder Ausland kommt, ist keine Mehrwertsteuer auszuweisen.
Eine Ausfuhranmeldung ist dann zu erstellen, wenn der Wert einer Sendung ins Nicht-EU Ausland größer als 1000,- Euro ist. Dafür sind beim zuständigen Hauptzollamt mehrere Formblätter einzureichen.
Um die Zulässigkeit einer Ausfuhr zu bestätigen, wird vom Binnenzollamt ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) erstellt. Dieses begleitet die Ware bis zur Außengrenze der Wirtschaftsregion. Man kontrolliert anhand des ABD, ob sich an alle Regeln gehalten worden ist und versorgt damit gleichzeitig die Datenbank der Außenhandelsstatistik mit Daten. Auf das ABD kann verzichtet werden, sofern der Wert der Sendung 1000,- Euro nicht übersteigt oder das Gewicht nicht höher als 1000 Kilogramm ist.
Bußgeld Güterkraftverkehr
Bußgeld im Güterkraftverkehr kann in verschiedenen Situationen anfallen und wird in verschiedenen Verordnungen geregelt: Hier finden Sie Verlinkungen zu den Gesetzen und Verordnungen nach Thema:
- Maut → §10 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)
- Fahrerlaubnis → §9 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
- Gefahrgut → Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE)
- Begleitpapiere → §19 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- Ladungssicherung → Straßenverkehrsordnung
- Lenk- und Ruhezeiten → ziehen Verwarn- und Bußgelder nach sich.
Auch auf die Website Bussgeldkataloge.de sei als Nachschlagewerk hingewiesen.
Carnet ATA Verfahren
Carnet ATA bedeutet die temporäre Ausfuhr von Produkten oder Waren. ATA ist Französisch und heißt Admission Temporaire. Wird ein Produkt (eine Maschine, eine Ware ) zeitlich befristet (max. 1 Jahr) und vorübergehend ausgeführt, begleitet das ATA Dokument dieses Produkt. Es dient der zollfreien Verzollung. Bedingung ist, dass innerhalb eines Jahres wieder ausgeführt werden muss. Beantragt wird es bei der örtlichen IHK des Versenders. Angewendet werden kann es in aktuell über 70 Ländern und wird umgangssprachlich auch „Warenpass“ genannt.
Carnet TIR Verfahren
Das Carnet TIR Verfahren ermöglicht den vereinfachten Transit von Waren zwischen TIR-Staaten. Dieser Transit ist auch über mehrere Drittstaaten möglich mit nur 1 Zollpapier, 1 Nämlichkeitssicherung und 1 Sicherheitsleistung. Vereinfacht gesagt, akzeptieren alle TIR-Staaten (68, inklusive Deutschland), die dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnet TIR vom 14.11.1975 beigetreten sind, die Nämlichkeitssicherung des Abgangsstaates. Es wird also keine erneute Kontrolle und Verplombung an der Grenze durchgeführt. Es wird nur die Unversehrtheit der Verplombung und die ordnungsgemäße Dokumentation geprüft. Dadurch entfallen längere Wartezeiten an den Grenzen. Ausführlichere Erläuterungen zum TIR Verfahren erhalten Sie im Video des Logistik-Kanals:
Einfuhrabgaben
Einfuhrabgaben sind Abgaben, die bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland in die EU beim Zoll anfallen. Innerhalb der aktuell 27 EU Mitgliedsstaaten (Zollunion ohne Handelshemmnisse, freier Handel) kann Ware zollfrei im- und exportiert werden. Diese Zollunion wurde 1968 gegründet.
Es gibt 3 Arten von Einfuhrabgaben: Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchssteuer. (Der Zolltarif kann elektronisch nachgefragt werden: https://auskunft.ezt-online.de/ )
Im Verhältnis zur anfallenden Einfuhrumsatzsteuer und den Verbrauchssteuern fallen die Zollabgaben eher gering aus. Jährlich fallen für die Verbrauchs- und Einfuhrumsatzsteuer ca. 60 Mrd. Euro an, im Vergleich zu ca. 5 Mrd. an Zollabgaben. Die Zahlen variieren von Jahr zu Jahr, aber damit soll das Verhältnis der Zahlen untereinander beschrieben werden.
Genehmigungspflicht / Rückkehrpflicht
Eine Genehmigungspflicht muss für Fahrzeuge vorliegen, die im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr eingesetzt werden. Dies gilt ab dem 21. Mai 2022 auch für Fahrzeuge über 2,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Diese Änderung ist relevant mit der ab 21. Februar 2022 gülitigen Rückkehrpflicht. Diese regelt, dass alle genehmigungspflichten Fahrzeuge mindestens ein Mal in acht Wochen in das Land Ihrer Zulassung zurückkehren müssen.
HGB §412 Standgeld
Unter HGB §412 Standgeld (Verladen und Entladen) findet man zum Thema Standgeld folgenden Passus (sinngem. eingekürzt): “Für die Lade- und Entladezeit, die sich nach einer angemessenen Frist bemisst, kann keine gesonderte Vergütung verlangt werden. Wartet der Frachtführer allerdings über diese Frist hinaus, aus Gründen, die nicht seinem Risikobereich zuzuordnen sind, entsteht Anspruch auf eine angemessene Vergütung.“ Diese Vergütung nennt man Standgeld.
Lenkzeit / Ruhezeit
Gesetzliche Grundlagen wie folgt:
• Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
• Fahrpersonalgesetz (FPersV)
• Fahrpersonal VO (FPersV)
• EU-Richtlinie 2002/15/EG
• EU-Verordnung 561/2006
Für detailliertere Informationen verweisen wir auf Publikationen der Berufsverbände, der BAG und der Polizei. Alle Fahrzeuge, die zur gewerblichen Güterbeförderung oder Personenbeförderung eingesetzt werden, und eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 to überschreiten, müssen mit einem EG-Kontrollgerät ausgestattet sein. Dieses zeichnet sämtliche relevanten Informationen lückenlos auf. Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit:
| Ununterbrochene Lenkzeit | max. 4,5 Stunden, danach Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten. Die Fahrtunterbrechung kann auf max. 2 Abschnitte aufgeteilt werden, (1. Abschnitt mindestens 15 Minuten, 2. Abschnitt mindestens 30 Minuten) |
| Tägliche Lenkzeit | maximal 9 Stunden (2 x wöchentlich 10 Stunden möglich) |
| Wöchentliche Lenkzeit | höchstens 56 Stunden |
| Lenkzeit in zwei aufeinander folgenden Wochen | höchstens 90 Stunden |
| Tägliche Ruhezeit (1 Fahrer) | mindestens 11 Stunden innerhalb von 24 Stunden nach Ruhezeit |
| Aufteilung der Tagesruhezeit | Aufteilung in zwei Hälften ist möglich (erste Hälfte mindestens 3 Stunden, zweite Hälfte mindestens 9 Stunden am Stück) |
| Verkürzung der Tagesruhezeit | maximal 3 x wöchentlich auf 9 Stunden zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten |
| Wöchentliche Ruhezeit | mindestens 45 Stunden |
| Verkürzung der wöchentlichen Ruhezeit | min. 24 Stunden mit Ausgleich bis zum Ende der 3. Folgewoche sowohl am Stand- bzw. Heimatort des Fahrers als auch unterwegs |
Erläuterungen zum Thema Lenk- und Ruhezeit finden Sie im Video vom Logistik-Kanal:
Logistik-AGB
2006 wurden erstmals die Logistik-AGB vom Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) und dem Institut Logistikrecht und Risikomanagement der Hochschule Bremerhaven (ILRM) herausgegeben. Auch in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) und dem Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL). Es wird allgemein empfohlen, die Logistik AGB 2019 im Geschäftsverkehr seit dem 1.7.2019 anzuwenden. Dies ist aber eine unverbindliche Empfehlung. Die Logistik-AGB 2019 sind ein Zusatzmodul zu den ADSp 2017. Unsere AGB und die ADSp in deutsch und english finden Sie hier.
Verladung
zur Frage, wer für die Verladung zuständig ist und was der Unterschied zwischen beförderungssicherer und verkehrssicherer Verladung ist, haben wir einen eigenen Artikel zum Thema Verladung verfasst.
UIT-Code Rumänien
Ab dem 01.07.2024 ist für alle internationalen Straßentransporte nach und aus Rumänien ein UIT-Code (Unique Identification Transport Code) erforderlich. Dies gilt für Sendungen mit einem Gewicht über 500 kg ODER einem Warenwert über 10.000 RON (ca. 2.000 EUR).
Der UIT-Code ist eine 16-stellige alphanumerische Kombination, die bei der Anmeldung von Sendungen im rumänischen e-Transport-System vergeben wird. Dieser Code muss auf den Transportdokumenten vermerkt sein, wenn die Sendung innerhalb Rumäniens, aus Rumänien heraus oder nach Rumänien transportiert wird.
Sendungen, die schwerer als 500 kg sind oder einen Wert von mehr als 2.000 EUR (10.000 RON) haben, müssen für den Transport von und nach Rumänien gemeldet werden. Sie brauchen dann einen UIT-Code.
Ausnahmen vom UIT-Code:
Sendungen aus Ländern außerhalb der EU müssen nicht gemeldet werden.
Wenn eine Sendung nur durch Rumänien transportiert wird, ohne Zwischenstopp, ist keine Meldung nötig. Wird die Sendung aber in Rumänien umgeladen, ist eine Meldung erforderlich.
Gewicht < 500 kg und Warenwert < 2000 EUR
Die Anmeldung muss vom Empfänger oder Absender in Rumänien gemacht werden. Sie darf frühestens 3 Tage vor dem Beladen und muss spätestens am Tag der Verladung erfolgen. Der UIT-Code gilt dann 15 Tage für internationale Transporte und 5 Tage für nationale Transporte. Die Speditionsagentur Seiler ist nicht für die Erstellung oder Anforderung des UIT-Codes verantwortlich.
Für die Anmeldung benötigt man den Namen und die USt-IdNr. des Frachtführers, das Kennzeichen des Lkw und den Grenzübergang, der genutzt wird (z. B. „Nagylak/HU“ oder „Nadlac/RO“).
Für Privatkunden bieten wir nur noch Transporte an, bei denen kein UIT-Code beantragt werden muss. Also Warenwert < 2000,- EUR und Gewicht < 500 kg.
Gewerbekunden akzeptieren bei Beauftragung, dass die Zuständigkeit für die korrekte Anmeldung zum UIT-Code und die Verantwortung für eventuell anfallende Bußgelder bei nicht korrekter Anmeldung einzig und allein beim Auftraggeber liegen.
Die Speditionsagentur Seiler ist nicht für die Erstellung oder Anforderung des UIT-Codes verantwortlich.