Einfuhrabgaben
Transportlexikon A-Z
Einfuhrabgaben sind Abgaben, die bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland in die EU beim Zoll anfallen. Innerhalb der aktuell 27 EU Mitgliedsstaaten (Zollunion ohne Handelshemmnisse, freier Handel) kann Ware zollfrei im- und exportiert werden. Diese Zollunion wurde 1968 gegründet.
Es gibt 3 Arten von Einfuhrabgaben: Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchssteuer. (Der Zolltarif kann elektronisch nachgefragt werden: https://auskunft.ezt-online.de/ )
Im Verhältnis zur anfallenden Einfuhrumsatzsteuer und den Verbrauchssteuern fallen die Zollabgaben eher gering aus. Jährlich fallen für die Verbrauchs- und Einfuhrumsatzsteuer ca. 60 Mrd. Euro an, im Vergleich zu ca. 5 Mrd. an Zollabgaben. Die Zahlen variieren von Jahr zu Jahr, aber damit soll das Verhältnis der Zahlen untereinander beschrieben werden.
Einfuhrabgaben
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Einfuhrabgaben sind Abgaben, die bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland in die EU beim Zoll anfallen. Innerhalb der aktuell 27 EU Mitgliedsstaaten (Zollunion ohne Handelshemmnisse, freier Handel) kann Ware zollfrei im- und exportiert werden. Diese Zollunion wurde 1968 gegründet.
Es gibt 3 Arten von Einfuhrabgaben: Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchssteuer. (Der Zolltarif kann elektronisch nachgefragt werden: https://auskunft.ezt-online.de/ )
Im Verhältnis zur anfallenden Einfuhrumsatzsteuer und den Verbrauchssteuern fallen die Zollabgaben eher gering aus. Jährlich fallen für die Verbrauchs- und Einfuhrumsatzsteuer ca. 60 Mrd. Euro an, im Vergleich zu ca. 5 Mrd. an Zollabgaben. Die Zahlen variieren von Jahr zu Jahr, aber damit soll das Verhältnis der Zahlen untereinander beschrieben werden.