Carnet TIR Verfahren
Transportlexikon A-Z
Das Carnet TIR Verfahren ermöglicht den vereinfachten Transit von Waren zwischen TIR-Staaten. Dieser Transit ist auch über mehrere Drittstaaten möglich mit nur 1 Zollpapier, 1 Nämlichkeitssicherung und 1 Sicherheitsleistung. Vereinfacht gesagt, akzeptieren alle TIR-Staaten (68, inklusive Deutschland), die dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnet TIR vom 14.11.1975 beigetreten sind, die Nämlichkeitssicherung des Abgangsstaates. Es wird also keine erneute Kontrolle und Verplombung an der Grenze durchgeführt. Es wird nur die Unversehrtheit der Verplombung und die ordnungsgemäße Dokumentation geprüft. Dadurch entfallen längere Wartezeiten an den Grenzen.
Ausführlichere Erläuterungen zum TIR Verfahren erhalten Sie im Video des Logistik-Kanals:
Carnet TIR Verfahren
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Das Carnet TIR Verfahren ermöglicht den vereinfachten Transit von Waren zwischen TIR-Staaten. Dieser Transit ist auch über mehrere Drittstaaten möglich mit nur 1 Zollpapier, 1 Nämlichkeitssicherung und 1 Sicherheitsleistung. Vereinfacht gesagt, akzeptieren alle TIR-Staaten (68, inklusive Deutschland), die dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnet TIR vom 14.11.1975 beigetreten sind, die Nämlichkeitssicherung des Abgangsstaates. Es wird also keine erneute Kontrolle und Verplombung an der Grenze durchgeführt. Es wird nur die Unversehrtheit der Verplombung und die ordnungsgemäße Dokumentation geprüft. Dadurch entfallen längere Wartezeiten an den Grenzen.
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