Carnet ATA Verfahren
Transportlexikon A-Z
Carnet ATA bedeutet die temporäre Ausfuhr von Produkten oder Waren. ATA ist Französisch und heißt Admission Temporaire.
Wird ein Produkt (eine Maschine, eine Ware ) zeitlich befristet (max. 1 Jahr) und vorübergehend ausgeführt, begleitet das ATA Dokument dieses Produkt. Es dient der zollfreien Verzollung. Bedingung ist, dass innerhalb eines Jahres wieder ausgeführt werden muss. Beantragt wird es bei der örtlichen IHK des Versenders.
Angewendet werden kann es in aktuell über 70 Ländern und wird umgangssprachlich auch „Warenpass“ genannt.
Carnet ATA Verfahren
Transportlexikon A-Z
Carnet ATA bedeutet die temporäre Ausfuhr von Produkten oder Waren. ATA ist Französisch und heißt Admission Temporaire.
Wird ein Produkt (eine Maschine, eine Ware ) zeitlich befristet (max. 1 Jahr) und vorübergehend ausgeführt, begleitet das ATA Dokument dieses Produkt. Es dient der zollfreien Verzollung. Bedingung ist, dass innerhalb eines Jahres wieder ausgeführt werden muss. Beantragt wird es bei der örtlichen IHK des Versenders.
Angewendet werden kann es in aktuell über 70 Ländern und wird umgangssprachlich auch „Warenpass“ genannt.