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Versicherung – Warentransportversicherung

Transportlexikon A-Z

Ein Spediteur / Frachtführer haftet für Verlust oder Beschädigung von Ware, die sich in seiner Obhut befindet. Hierfür ist er verpflichtet, eine Güterschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Damit die Haftung der Spedition / des Fuhrunternehmens in einem “vernünftigen Verhältnis” zu den Frachtkosten steht, gibt es eine Haftungshöchstgrenze.

Haftungshöchstgrenze = 8,33 SZR / Brutto kg

SZR steht für Sonderziehungsrechte. Hierbei handelt es sich um eine Art Währung. Der Kurs eines SZR ändert sich täglich und ist gekoppelt an Parameter wie Tageskurse von Dollar, Yen und Euro. Hier können Sie den tagesaktuellen Kurs eines SZR sehen. Grob vereinfacht können Sie davon ausgehen, dass Ihre Ware im Rahmen der Güterschadenhaftpflichtversicherung mit ca. 10 Euro / Brutto KG (inkl. Verpackung, Palette, usw.) versichert ist.

Wann Sie eine Warentransportversicherung abschließen sollten

Es gibt 2 Gründe, weshalb eine Warentransportversicherung meistens zu empfehlen ist. Der erste und offensichtlichste wäre, wenn Sie einen hohen Warenwert und wenig Gewicht versenden. Denn wie schon erläutert, bemisst sich die Haftungshöchstgrenze der Spedition / des Fuhrunternehmens am Gewicht mit 8,33 SZR je Brutto KG. Versenden Sie 2 Paletten mit z.B. technischen Geräten und haben insgesamt 300 kg und einen Warenwert in Höhe von 7000,- Euro, haftet die Versicherung des Transportunternehmens mit maximal 3000,- Euro. Die Haftungslücke von 4000,- Euro bleibt Ihr eigenes Risiko. Daher gilt:

Hoher Warenwert + niedriges Gewicht = zusätzlich versichern !

Der zweite Grund eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, liegt darin, dass es eine Vielzahl Ausnahmesituationen geben kann, in denen die gesetzliche Güterschadenhaftpflichtversicherung des Transportunternehmens nicht oder nur einen Teil des Schadens übernimmt.

Im Video des Logistik-Kanals wird das Thema Transportschaden / Schadensberechnung erläutert:

Unser Versicherungspartner ist die KRAVAG. Wir berechnen 0,4% vom Netto-Warenwert, mind. jedoch 7,50 Euro netto.

Versicherung – Warentransportversicherung

Transportlexikon A-Z

Ein Spediteur / Frachtführer haftet für Verlust oder Beschädigung von Ware, die sich in seiner Obhut befindet. Hierfür ist er verpflichtet, eine Güterschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Damit die Haftung der Spedition / des Fuhrunternehmens in einem “vernünftigen Verhältnis” zu den Frachtkosten steht, gibt es eine Haftungshöchstgrenze.

Haftungshöchstgrenze = 8,33 SZR / Brutto kg

SZR steht für Sonderziehungsrechte. Hierbei handelt es sich um eine Art Währung. Der Kurs eines SZR ändert sich täglich und ist gekoppelt an Parameter wie Tageskurse von Dollar, Yen und Euro. Hier können Sie den tagesaktuellen Kurs eines SZR sehen. Grob vereinfacht können Sie davon ausgehen, dass Ihre Ware im Rahmen der Güterschadenhaftpflichtversicherung mit ca. 10 Euro / Brutto KG (inkl. Verpackung, Palette, usw.) versichert ist.

Wann Sie eine Warentransportversicherung abschließen sollten

Es gibt 2 Gründe, weshalb eine Warentransportversicherung meistens zu empfehlen ist. Der erste und offensichtlichste wäre, wenn Sie einen hohen Warenwert und wenig Gewicht versenden. Denn wie schon erläutert, bemisst sich die Haftungshöchstgrenze der Spedition / des Fuhrunternehmens am Gewicht mit 8,33 SZR je Brutto KG. Versenden Sie 2 Paletten mit z.B. technischen Geräten und haben insgesamt 300 kg und einen Warenwert in Höhe von 7000,- Euro, haftet die Versicherung des Transportunternehmens mit maximal 3000,- Euro. Die Haftungslücke von 4000,- Euro bleibt Ihr eigenes Risiko. Daher gilt:

Hoher Warenwert + niedriges Gewicht = zusätzlich versichern !

Der zweite Grund eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, liegt darin, dass es eine Vielzahl Ausnahmesituationen geben kann, in denen die gesetzliche Güterschadenhaftpflichtversicherung des Transportunternehmens nicht oder nur einen Teil des Schadens übernimmt.

Im Video des Logistik-Kanals wird das Thema Transportschaden / Schadensberechnung erläutert:

Unser Versicherungspartner ist die KRAVAG. Wir berechnen 0,4% vom Netto-Warenwert, mind. jedoch 7,50 Euro netto.